Bergungs- und Räumungsarbeiten sowie Aushubüberwachung

Werden im Laufe einer Sondierungsauswertung (Oberflächen- und/oder Tiefensondierung) einzelne Verdachtspunkte oder flächig belastete Areale ausgewiesen, müssen weiterführend kampfmitteltechnisch bearbeitet werden. Einzelne Verdachtspunkte werden im Gelände mittels GPS rückverortet und können unter Aufsicht eines Befähigungsscheininhabers gemäß § 20 SprengG von einem unserer erfahrenen Räumteams identifiziert und geborgen werden. Dieses besteht gemäß der aktuellen DGUV Information 201-027 aus einer verantwortlichen Person laut § 19 Abs. 1 Nr. 3 SprengG sowie einem sprenggeschützten Bagger mit Baumaschinen-

führer und gegebenenfalls einem Kampfmittelräumhelfer. Ist ein punktueller Bodeneingriff nicht möglich z.B. durch flächige Vermüllungen im Boden, können die Aushubarbeiten unter Aufsicht eines Befähigungsscheininhabers gemäß § 20 SprenG erfolgen. Der Befähigungsscheininhaber überprüft visuell und mit einer aktiven und/oder passiven 1-Kanal Handsonde den Baugrubensohlen- bzw. Abtragungsbereich und kontrolliert den schichtweisen Abtrag durch einen Schneidlöffel. Durch die baubegleitende Kampfmittelräumung wird im laufenden Baufortschritt die Arbeitssicherheit garantiert.